Bauunternehmung Freitag GmbH

Pflasterarbeiten, Grundstücksentwässerung, Sanierung von Feuchte- und Schimmelschäden und mehr
Startseite   |   Leistungen   |   Vermietung   |   Kundeninfo   |   Projektentwicklung   |   Jobs   |   Zertifikate   |   Datenschutz   |   Impressum

Leistungsbereiche

Wir sind seit über 25 Jahren eine erfolgreiche Bauunternehmung, die sich auf Tiefbauarbeiten sowie Garten- Landschaftsbau spezialisiert hat. Wir sind stolz auf unsere Mitarbeiter und dankbar für unsere Kunden.

Wir können viel für Sie tun:
  • Erdarbeiten
  • Tiefbau
  • Regenwassernutzungsanlagen
  • Verlegung von Regenwasser- und Schmutzwasseranschlüssen auf Ihrem Grundstück
  • Pflaster- und Natursteinarbeiten
  • Erstellen von Außentreppen aus Beton und Naturstein
  • Mauerwerkssanierungen
  • Dickbeschichtungen ,Verpressungen und Verkieselungen an Innen- und Außenwänden
  • Abdichtung von Bauwerken
  • Bauunternehmung

Gebäudeenergieberatung, Energieeffizienz

Der Gebäude-Energieausweis

Gemäß der Energie-Einsparverordnung (EnEV) muss für jedes Gebäude bei Verkauf oder Vermietung ein Gebäude-Energieausweis vorgelegt werden. Bereits seit dem 1. Oktober 2008 sind Energieausweise für Wohngebäude, die weniger als fünf Wohnungen haben und für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, als bedarfsorientierte Energieausweise auszustellen.

Ausnahmen:
  • schon bei der Baufertigstellung wurde das Anforderungsniveau der Wärmeschutz-Verordnung vom 11. August 1977, eingehalten
  • oder durch spätere Änderungen wurde das Gebäude auf das in Nr. 1 bezeichnete Anforderungsniveau gebracht
Wann muss/kann ein Energieausweis erstellt werden?
Der Verbrauchsausweis stützt sich auf den bisherigen Energieverbrauch der Bewohner/Nutzer. Er wird auf Basis von mindestens drei aufeinander folgenden Heizkostenabrechnungen berechnet.
Der Bedarfsausweis ermittelt den Energiebedarf anhand der Gebäudeeigenschaften, etwa der Dämmqualität von Wänden und Fenstern sowie der Qualität der Heizanlage.
Weitergehende Informationen der dena Deutsche Energie-Agentur:

Vor-Ort-Energiesparberatung

Zum 1. März hat Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Förderung von Vor-Ort-Beratungen erhöht.
Seit dem 1. März 2015 wird ein Zuschuss von Höhe von 60% der förderfähigen Beratungskosten maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten gewährt.
Zusätzlich fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit ein Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten maximal 500 Euro die zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.
Darüber hinaus hat nach der neuen Richtlinie der Kunde eine Wahlmöglichkeit auf den Inhalt des Energieberatungsberichts:
Er hat die Wahl zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für eine Sanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).
Mit der neuen Richtlinie wurden die Bedürfnisse stärker der Praxis angepasst, unterm Strich bedeutet dies deutlich mehr Flexibilität für Energieberater und Haus-/Wohnungseigentümer.
  • Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
  • Wer wird gefördert?
  • Wer kann keine Förderung in Anspruch nehmen?

weiter zu den Vermietungsangeboten >>


Weiterer Tätigkeitsbereich: Uwe Freitag Sachverständigenbüro




Bauunternehmung Freitag GmbH
Hinter dem Turme 29
38114 Braunschweig

Tel.: +49 (0) 531 87 46 10
E-Mail: info@freitag-bs.de

Str.-Nr.: 13/206/40203

Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger des Handwerks e.V., HWK und IHK Braunschweig

Güte- und Überwachungsgemeinschaft Technische Gebäudeausrüstung e.V